Appartements 8-13
Hier befinden sich unsere Appartements 8-13, ebenfalls mit einem Aufzug zu erreichen. Eine große Terrasse verbindet die beiden Häuser miteinander.
Preise:
Appartement für 2 Personen 70,00 Euro
Aufbettung pro Person: 15,00 Euro
Frühstück: pro Person 9,50 Euro
Seit dem 01.01.2019 erhebt die Stadt Meißen eine Gästetaxe zur Erhaltung und Entwicklung der touristischen Infrastruktur.
Die Höhe der Abgabe ist in der Gästetaxesatzung der Stadt Meißen geregelt. Personen, die in der Stadt Unterkunft nehmen, zahlen ganzjährig einen Betrag von 1,50 € pro Nacht.
Von der Gästetaxepflicht befreit sind folgende Personengruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
- Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
- Schwerbehinderte mit den vorgedruckten Merkzeichen BL oder aG im Schwerbehindertenausweis,
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Nachweis
- Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können
- Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlung aufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird,
- jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Gästetaxe entrichtet wird.
- Verwandtschaftsbesuche.
Jede Person, die gästetaxpflichtig ist, hat einen Anspruch auf eine Gästekarte, die dem Inhaber Ermäßigungen in touristischen Einrichtungen ermöglicht. Die Gästekarte erhalten Sie bei uns.
Buchen Sie mit uns Ihren Urlaub oder Kurztrip während des ganzen Jahres und genießen Sie diese familiäre Pension in einer einzigartigen Umgebung.
Beispielgrundriss Appartement 8