In unserer Pension verfügen wir über 6 individuell eingerichtete Doppel- bzw Zweibettzimmer. – Parkplatz – Fahrradgarage – Fahrradverleih Preise: 64,00 – 74,00 Euro incl. Frühstück Bei Einzelbelegung: 54,50 – 64,50 Euro Seit dem 01.01.2019 erhebt die Stadt Meißen eine Gästetaxe zur Erhaltung und Entwicklung der touristischen Infrastruktur. Die Höhe der Abgabe ist in der Gästetaxesatzung der Stadt Meißen geregelt. Personen, die in der Stadt Unterkunft nehmen, zahlen ganzjährig einen Betrag von 1,50 € pro Nacht. Von der Gästetaxepflicht befreit sind folgende Personengruppen: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Schwerbehinderte mit den vorgedruckten Merkzeichen BL oder aG im Schwerbehindertenausweis, Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Nachweis Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlung aufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird, jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Gästetaxe entrichtet wird. Verwandtschaftsbesuche. Jede Person, die gästetaxpflichtig ist, hat einen Anspruch auf eine Gästekarte, die dem Inhaber Ermäßigungen in touristischen Einrichtungen ermöglicht. Die Gästekarte erhalten Sie bei uns. Weitere Impressionen finden Sie in unserer Galerie. Reservierungen nehmen wir gern entgegen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Schweizerhaus- Team